Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gültig vom 01.02.2026 bis 31.01.2027

1. GELTUNGSBEREICH UND VERBINDLICHKEIT
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Produktverkäufe von CERATIZIT LYON an gewerbliche Kunden (nachfolgend „Kunde“), unabhängig von entgegenstehenden Bestimmungen in den Unterlagen des Kunden.
Mit der Aufgabe einer Bestellung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen uneingeschränkt an. Für Bestellungen über die Website von CERATIZIT LYON gelten zusätzlich die dort veröffentlichten Verkaufsbedingungen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Vorrang vor allen anderen Dokumenten, insbesondere vor den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden.
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen bilden gemäß Artikel L.441-6 des französischen Handelsgesetzbuches die alleinige Grundlage der Geschäftsverhandlungen zwischen den Parteien.


2. BESTELLUNGEN
Ein Verkauf gilt erst dann als abgeschlossen und der Vertrag als zustande gekommen, wenn CERATIZIT LYON die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder die Bestellung ausführt.
Eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CERATIZIT LYON möglich.
Bestellungen und Bestellergänzungen müssen schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) oder über das persönliche Kundenkonto auf der Website von CERATIZIT LYON erfolgen. Mündliche oder telefonische Bestellungen werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungen zu Rückstandsbestellungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch CERATIZIT LYON und werden als neue Bestellung behandelt. Entsprechende Versandkosten werden berechnet.
Die vertraglichen Eigenschaften der Produkte entsprechen den Angeboten und/oder Bestellungen, die von beiden Parteien akzeptiert wurden.
Der Kunde hat ab Lieferdatum sieben (7) Tage Zeit, sichtbare Mängel oder Mengen- bzw. Produktabweichungen zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die gelieferten Produkte als vertragsgemäß angenommen.


3. PREISE UND RABATTE
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise bzw. die Preise des Angebots von CERATIZIT LYON innerhalb dessen Gültigkeitsdauer.
CERATIZIT LYON behält sich das Recht vor, Preislisten nach vorheriger Mitteilung an den Kunden anzupassen.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ohne Steuern und Abgaben sowie EX WORKS gemäß Incoterms® 2010.
Transport-, Lade-, Entlade-, Versicherungs- und Zollkosten trägt der Kunde.
Rabatte werden auf Grundlage der aktuellen Listenpreise sowie verschiedener Kriterien wie Umsatzentwicklung, Marktpräsenz und Geschäftsbeziehung gewährt.
Rabatte werden jährlich überprüft. Die vereinbarten Konditionen sind individuell und vertraulich.


4. LIEFERUNG
Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Lieferung als erfolgt, sobald die Ware dem Kunden in den Räumlichkeiten von CERATIZIT LYON gemäß EX WORKS (Incoterms® 2010) zur Verfügung gestellt wurde.
Lieferzeiten dienen ausschließlich als Richtwerte und begründen keinen Anspruch auf Entschädigung.
CERATIZIT LYON liefert nicht direkt an Endkunden.
Reklamationen bezüglich der Lieferung müssen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware beim Kundendienst eingereicht werden:
+33 (0)4 78 04 28 47
contact.agricarb@ceratizit.com
Auf den Frachtpapieren müssen genaue und vollständige Vorbehalte vermerkt werden.
Erforderliche Angaben bei einer Reklamation:
- Art des Schadens oder Fehlbestands
- Paket- oder Bestellnummer
- Anzahl beschädigter oder fehlender Paletten
- Referenzen und Mengen fehlender Produkte
Unvollständige oder verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt.


5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Für Neukunden ist die Zahlung per Pro-forma-Rechnung erforderlich.
Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Monatsende des Rechnungsdatums zu bezahlen.
Für vorzeitige Zahlungen werden keine Skonti gewährt.
Bei Zahlungsverzug wird automatisch eine gesetzliche Pauschale von 40 € für Inkassokosten berechnet.
Zusätzlich fallen Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes an.
CERATIZIT LYON behält sich das Recht vor, Lieferungen per Nachnahme auszuführen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen kann CERATIZIT LYON laufende Lieferungen aussetzen oder den Vertrag ohne Vorankündigung kündigen.


6. GARANTIE
Für die von CERATIZIT LYON verkauften Produkte gilt eine vertragliche Garantie von sechs (6) Monaten ab Lieferdatum.
Diese Garantie deckt ausschließlich technische Mängel der Hartmetallplatten ab.
Ausgeschlossen sind Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Fahrlässigkeit oder unzureichender Wartung.
Verschleiß, Bruch und Verformungen sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen.
Veränderte Produkte (z. B. Schweißarbeiten oder Aufpanzerungen) sind von Garantieansprüchen ausgeschlossen.
Garantieansprüche werden nur für Produkte akzeptiert, die mit Originalbefestigungen von CERATIZIT LYON verwendet wurden und noch Hartmetall aufweisen.
Rücksendungen müssen vorab von den Vertriebs- und Technikteams genehmigt werden.


7. HAFTUNG
Die Haftung von CERATIZIT LYON beschränkt sich auf direkte Personen- oder Sachschäden, die nachweislich durch die Produkte oder durch eine Vertragsverletzung von CERATIZIT LYON verursacht wurden.
Jegliche Haftung für indirekte Schäden, wie Umsatzausfälle, Gewinnverluste, Kundenverluste oder Reputationsschäden, ist ausgeschlossen.
Ebenso besteht keine Haftung bei unsachgemäßer Verwendung, mangelnder Wartung, normalem Verschleiß oder höherer Gewalt.


8. WARENRÜCKNAHMEN
Zurückgesandte Katalogprodukte werden mit einem Abschlag von 20 % bis 50 % gutgeschrieben.
Die Rücknahme und Erstattung von Sonderanfertigungen muss vorab zwischen CERATIZIT LYON und dem Kunden vereinbart werden.


9. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von CERATIZIT LYON.
Bei Zahlungsverzug ist CERATIZIT LYON berechtigt, die gelieferten Produkte zurückzufordern.
Ungeachtet des Eigentumsvorbehalts gehen Risiko und Haftung mit der Lieferung auf den Kunden über.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist nicht zulässig.


10. GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliche technischen Unterlagen bleiben Eigentum von CERATIZIT LYON.
Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich der Produkte verbleiben bei CERATIZIT LYON oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Dem Kunden wird ausschließlich ein persönliches, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht eingeräumt.


11. HÖHERE GEWALT
CERATIZIT LYON haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuches oder aufgrund von Arbeitskämpfen.
Während des Bestehens eines Ereignisses höherer Gewalt ruhen die Verpflichtungen von CERATIZIT LYON.


12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie alle daraus resultierenden Verträge unterliegen französischem Recht.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Wiener Übereinkommen vom 11. April 1980) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Falle von Streitigkeiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung.
Kann keine Einigung erzielt werden, sind ausschließlich die Handelsgerichte von Lyon zuständig.